Fragen & FAQ
Jedes Blistertütchen ist mit einer glatten und einer gezackten Seite ausgestattet. Die gezackte Seite (Seite an der die Blistertütchen zusammen hängen) ermöglicht ein müheloses senkrechtes Öffnen des Blistertütchens ohne jegliche Anstrengung.
Sie können uns jederzeit die Medikationsänderungen per hellomed-Webanwendung oder klassisch per Fax oder Email zusenden. Bei Medikationsänderungen mit Zusatzmedikation benötigen wir zusätzlich das Rezept. Sollten Sie dieses nicht als eRezept vorliegen haben, legen wir Ihnen für das klassische Rezept in Papierform Freiumschläge bei erstmaliger Lieferung bei. Benötigen Sie weitere Freiumschläge, lassen Sie uns dies wissen und wir senden Ihnen diese kostenfrei zu.
hellomed berücksichtigt unmittelbar Medikationsänderungen, sobald Sie uns diese mitteilen. Sollte im Rahmen der Medikationsänderung ein neues Medikament benötigt werden, können wir dies bereits am Morgen des Folgetags liefern, wenn Sie uns bis 10:00 des Vortags Bescheid geben. Sie erhalten eine kleine Medikationspackung in unverblisterter Form zur Überbrückung. In verblisterter Form ist dann das Medikament wieder im nächsten Schlauchblister berücksichtigt, welcher alle 14 Tage gesendet wird.
Teilen Sie uns Medikationsänderungen unmittelbar mit, damit wir diese schnellstmöglich berücksichtigen können. Nach Absprache können Medikationsänderungen auch Ärzte uns mitteilen um wertvolle Zeit einzusparen.
Medikationsänderungen können wir direkt mit dem nächsten Belieferungszyklus verblistert mitsenden. Senden Sie uns die neuen Rezepte direkt via Email (eRezept) oder per Freiumschlag zu.
Wenn neue Medikamente unmittelbar benötigt werden, können wir diese auch per N1 Packung unverblistert an Sie zum Folgetag mitsenden. Dafür muss die Medikationsänderung an unser Apothekerteam bis 10:00 Uhr kommuniziert werden.
Abrechnung mit Pflegedienstleister: Die hellomed-Club-Mitgliedschaftsgebühr wird monatlich per Rechnung oder Lastschrift mit dem Pflegedienstleister abgerechnet. Diese erhält der Pflegedienstleister als Email und ist transparent nach Patient und Leistung aufgeschlüsselt.
Abrechnung mit Patienten: Sollten Patienten nicht von der gesetzlichen Zuzahlung der Arzneimittel befreit sein oder zusätzliche nicht verschreibungspflichtige Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel bestellen, werden diese als separate Rechnung an den Patienten gestellt.
Diese wird als Email an Ihren Patienten, Angehörigen oder Betreuer gesendet und ist monatlich per Rechnung oder Lastschrift zu begleichen.
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Papierausdruck (Optimal für die Einlösung bei hellomed)
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in die E-Rezept App übertragen (Optimal für die Einlösung bei hellomed)
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auf die elektronische Gesundheitskarte übertragen (Weniger geeignet für die Einlösung bei hellomed)
Alternativ können auch unsere hellomed-Apotheker die Rezepte im Rahmen des hellomed Club light oder hellomed Club+ Abonnements besorgen.
hellomed übernimmt die Rezeptbeschaffung bei den Haus- und Fachärzten, sollten Sie sich für das hellomed Club basic oder hellomed Club+ Abonnement entschieden haben.
Sowohl das Pflegepersonal beim Pflegedienstleister als auch die Ärzte sind für die Kommunikation der Medikationsänderung an uns verantwortlich.
Für die Beschaffung und Belieferung der geänderten Medikationen sind wir (hellomed) verantwortlich.
Wir senden die Medikation gebündelt in einer Lieferung an Ihre Wunschadresse. Sollten Sie verschiedene Einrichtungsadressen haben, teilen wir die Lieferung auch auf und senden diese an die verschiedenen Einrichtungsadressen.
Das Pflegepersonal profitiert durch eine Zusammenarbeit in vielen Hinsichten.
An erster Stelle spart das Pflegepersonal bei der täglichen Arbeit viel Zeit ein - hellomed übernimmt die Rezeptanforderungen, Kontrolle des Medikationsvorrats, Beschaffung der Medikation und vereinfacht das Richten der Medikation durch vorsortierte Tabletten. Die zurückgewonnene Zeit kann dann für das Pflegepersonal oder für mehr Zeit bei den Patienten genutzt werden.
Zusätzlich wird die mentale Belastung des Pflegepersonal durch die Apothekerunterstützung und eine erhöhte Arzneimittelsicherheit reduziert.
Wir verblistern alle festen und oralen Darreichungsformen. Ausnahmen, die wir nicht verblistern, sind halbe Tabletten, Betäubungsmittel, Antibiotika und einige wenige nicht geeignete Darreichungsformen wie Zäpfchen oder Flüssigkeiten. Diese liefern wir Ihnen dann in klassischen Medikationspackungen zu.
Lassen Sie uns noch am Tag der Entlassung den neuen Medikationsplan zukommen. Wir kümmern uns um die Rezeptanforderung und senden Ihnen Medikationsänderungen schnellstmöglich zu.
Falls es keine Medplanänderungen gibt, melden Sie uns bitte, dass der Patient entlassen wurde. Sparen Sie Zeit und nutzen Sie hierfür unseren bereitgestellten Vordruck zur Krankenhausentlassung.
Akutmedikation holen Sie bitte mit einem Entlassmanagement-Rezept direkt in Ihrer Apotheke vor Ort.
Wir können nach Rücksprache mit Ihnen am nächsten Tag kostenlos nochmal zu einem gewünschten Zeitpunkt anliefern.
Alternativ kann auch vorbeugend ein weiterer Ablageort angegeben werden, falls niemand erreichbar ist, damit Sie die Ware unmittelbar erhalten.
Sollte beides nicht möglich sein, können wir Ihnen am gleichen Tag die Ware nochmal, durch unseren Logistiker, anliefern lassen.
Dafür fallen jedoch Extrakosten an. (Abrechnung pro km Entfernung vom nächsten Depot).
Sollten Patienten sich nicht für die Verblisterung eignen, können wir für diese trotzdem Entlastung bieten und die Rezepte anfordern, den Medikationsvorrat rund-um-die-Uhr sicherstellen und regelmäßig die Medikamente unverblistert zusenden. Dies spiegelt sich dann auch in einer geringeren Gebühr durch das hellomed Clubbasic-Paket wieder.
Der Preis hängt von Ihren Leistungswünschen ab. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit hellomed über das Beratungsformular auf unserer Webseite auf.
Das E-Rezept stellt eine elektronische Verschreibung von Medikamenten dar und fungiert als die digitale Variante des herkömmlichen "rosa" Rezepts.
Die Vorsortierung von Tabletten in Blistertüten kann dazu beitragen, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen und Medikationsfehler zu reduzieren – durch eine klare Kennzeichnung des Medikamentennamens, Farbe und Form der Tablette, der jeweiligen Dosierung und Hinweisen zur korrekten Einnahme. Dies kann dazu beitragen, das Risiko von Verwechslungen zu verringern und möglichen Missverständnissen über das Medikament vorzubeugen.
Unsere qualifizierten Partner, die seit mehr als 15 Jahren Tabletten verblistern, produzieren die hellomed-Blisterrollen mit hochmodernen Sortiermaschinen, die für mehr Arzneimittelsicherheit sorgen. Zusätzlich wird das Risiko von Medikationsfehlern durch ein photo-optisches und apothekenseitiges Kontrollsystem auf ein Minimum reduziert.
Die Verblisterung beeinträchtigt nicht die Kompetenz des Pflegepersonals im Umgang mit Medikamenten. Im Gegenteil, das Pflegepersonal behält seine Rolle und Verantwortung bei der Kontrolle und Verabreichung der Medikamente bei und wird zusätzlich im gesamten Prozess unterstützt. Das Personal kann vorort sich voll und ganz auf die Patienten konzentrieren und Fehlerquellen können durch den Faktor Mensch beim manuellen Stellen der Medikation reduziert werden.
Die Verblisterung trägt dazu bei, das Risiko von Wissensmonopolen zu minimieren, zum Beispiel im Falle von Mitarbeiterwechsel, Urlaub oder Krankheitsausfällen. Beim Einspringen von bestehendem oder neuem Personal wird der Einstieg durch klare Standards erleichtert und die Einarbeitung verkürzt, weil die Medikamente bereits sortiert sind.
Weitere Kontrollmöglichkeiten für die Mitarbeiter bietet ein digitaler Medikationsplan mit einsehbaren Tablettenbildern zum Abgleich als auch klar beschriftete Blistertütchen. Auf jedem Blistertütchen ist Name, Datum, Uhrzeit, Medikament und die Beschreibung der Tablettenform und -Farbe aufgedruckt und helfen bei der Kontrolle.
Ja! Rosa Rezepte, BtM-, T- oder Privatrezepte sind weiterhin in Papierform gültig.
Wenn es der Medikationsplan zulässt oder es aus pharmazeutischer Sicht keine Einwände gibt, ist es möglich, Einnahmezeitpunkte im Schlauchblister zu reduzieren bzw. Einnahmezeitpunkte in Blistertütchen zusammenzufassen. Sprechen Sie uns hierfür gerne direkt an.
Halbe Tabletten können leider nicht verblistert werden. Bei der Rezeptanforderung stellen wir jedoch sicher, dass die jeweiligen Ärzte ganze Tabletten verschreiben (durch z.B. Dosisreduzierung). Sollte dies nicht möglich sein, verblistern wir eine ganze Tablette, die dann vom Pflegepersonal im jeweiligen Tütchen halbiert werden muss. Einnahmehinweise auf der Blistertüte weisen auf die Halbierung der Tablette hin. Die übrig gebliebene Hälfte der Tablette wird gelagert und beim nächsten Einnahmezeitpunkt eingenommen.
Alternativ können auch unsere hellomed-Apotheker die Rezepte im Rahmen des hellomed Club light oder hellomed Club+ Abonnements besorgen.
hellomed bietet einen umfassenden Service, z. B. bei Änderung von Medikationsplänen. Unsere Apotheker und unser Kundenservice sind bei Fragen stets für Sie da.
Ja. Wir arbeiten bereits mit vielen unterschiedlichen Partnern aus verschiedenen Versorgungsformen deutschlandweit zusammen: Pflegedienste, Betreiber von alternativen Wohnformen (Betreutem Wohnen), Behinderteneinrichtungen als auch Pflegeheime.
Für Pflegeheime aus Berlin & Brandenburg ist eine Zusammenarbeit jederzeit möglich. Für Heime außerhalb von Berlin & Brandenburg und die dem Heimgesetz unterliegen, muss bei Ihrer lokalen Behörde eine Genehmigung erfolgen, da hier das Regionalprinzip sonst greift. Gerne helfen wir hier weiter.
Zusätzlich kontrollieren unsere Pharmazeuten die Medikation nochmals, bevor diese ausgeliefert werden.
Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet.
Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren:
Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26
Diese beinhaltet:
- das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,
- die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.
Wichtig: In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei Pflegediensten bei der Abrechnung der HKP Nr 26, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei Einbindung einer verblisternden Apotheke. Die Abrechnungsfähigkeit ist jedoch auch dann mit den Kassen gewährleistet und klar geregelt - siehe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit der HKP Nr. 26 finden Sie im folgenden Ratgeberartikel
Option 2: Refinanzierung durch eine Servicegebühr für Rezepte- & Arzneimittelbeschaffung
Anfallende Leistungen wie das Besorgen von Rezepten können durch den Pflegedienst mit den Kunden abgerechnet werden: Dies geschieht entweder als Privatzahlerleistung oder durch den §45b Entlastungsbetrag oder §36 Pflegesachleistung (Stichwort „Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld“). Für mehr Informationen zur Refinanzierbarkeit sprechen Sie uns gerne an.
Technisch ist es möglich Privatrezepte als E-Rezepte auszustellen. An der weiteren Umsetzung wird zur Zeit noch gearbeitet.
Wir liefern als Standard alle 2 Wochen Ihren Pflegedienst. Sollten Sie einen wöchentlichen Rhythmus benötigen, sprechen Sie uns an.
Ja! Der Arzt kann ein Wiederholungsrezept als E-Rezept ausstellen.
Wenn der Arzt nichts anderes vermerkt, ist dieses ein Jahr gültig und kann bis zu vier Mal eingelöst werden.
Sobald Sie wissen, dass ein Patient in den Urlaub fahren will, informieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne organisieren wir Ihre nächste(n) Lieferung(en) vor der Abreise, damit Sie auch während Ihres Urlaubs gut mit Ihren vorsortierten Medikamenten versorgt sind. Wir können den Blisterschlauch in dem Fall für einen längeren Zeitraum produzieren lassen.
Alternativ können auch unsere hellomed-Apotheker die Rezepte im Rahmen des hellomed Club light oder hellomed Club+ Abonnements besorgen.
Hier sind wir flexibel und richten uns nach Ihren Tourenplanungen.
Gemeinsam können wir einen Turnus festlegen. Wenn gewünscht, können wir auch an Wochenenden liefern.