Die Pflegedienst-Landschaft unterliegt einem stetigen Wandel, der durch innovative Ansätze und moderne Technologien vorangetrieben wird. Einer dieser innovativen Ansätze, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Medikationsverblisterung. Doch trotz ihrer vielversprechenden Vorteile ranken sich immer noch einige hartnäckige Mythen um den Nutzen von Verblisterung für die Pflegedienstleister. Das erklärt dann wohl auch, warum die meisten ambulanten Pflegedienste (leider) noch immer die Verblisterung durch Apotheken meiden, wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet.
In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Vorurteile über die Verblisterung in der Pflegedienstleistung aufdecken und die Fakten beleuchten.
Mythos 1: Abrechnungsfähigkeit bei Verblisterung ist eingeschränkt
Ein weitverbreiteter Irrglaube besagt, dass Pflegedienstleister ihre Leistungen nicht mehr mit den Kassen abrechnen können, wenn die Medikationsverblisterung durch die Apotheke erfolgt. Dieser Mythos ist jedoch längst überholt. Seit der Aufhebung des G-BA Beschlusses Ende 2021 ist die volle Abrechnungsfähigkeit von Pflegedienstleistern rechtssicher gewährleistet. Das bedeutet, dass sämtliche Leistungen gemäß der häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 abgerechnet werden können, selbst wenn die Medikamente vorher von der Apotheke verblistert wurden. Hierzu zählen sowohl das Richten ärztlich verordneter Medikamente als auch deren Verabreichung. Dies schließt die Abrechnungs-Unsicherheiten der Vergangenheit aus und ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit von Pflegediensten und Apotheken.
Mythos 2: Kontrollverlust der Pflegedienstleister wegen Verblisterung
Ein weiterer Mythos, der oft im Zusammenhang mit der Verblisterung auftaucht, ist der vermeintliche Kontrollverlust des Pflegepersonals über die Medikation. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Die Verblisterung beeinträchtigt nicht die Kompetenz des Pflegepersonals im Umgang mit Medikamenten. Im Gegenteil, das Pflegepersonal behält seine Rolle und Verantwortung bei der Verabreichung der Medikamente und behält den gesamten Prozess im Blick. Die Verblisterung trägt dazu bei, das Risiko von Wissensmonopolen zu minimieren, wenn das gesamte Team in den Prozess involviert ist. Zusätzlich wird neuem Personal der Einstieg erleichtert und die Einarbeitung verkürzt, weil Medikamente bereits sortiert sind. Der Pflegedienstleister an sich kann also mit mehr Flexibilität planen und agieren.
Mythos 3: Schwierige Berücksichtigung von Medikationsänderungen
Ein häufiger Irrtum betrifft die Annahme, dass Medikationsänderungen bei der Verblisterung nur schwer berücksichtigt werden können. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend. Die erfolgreiche Integration von Medikationsänderungen erfordert einen sorgfältigen Umgang und einen gut strukturierten Prozess. In den meisten Fällen erfordern Medikationsänderungen keine sofortige Umsetzung von heute auf morgen. Alternativ können Beileger oder separate Verpackungen mit kleineren Packungsgrößen für den Überbrückungszeitraum genutzt werden, um Änderungen zeitnah zu berücksichtigen. Mit am wichtigsten ist aber auch die Kommunikation und die Mitarbeit zwischen den einzelnen Parteien (Ärzte, Pflegedienste, Angehörige, Patienten), was die Folgerezepte angeht.
Mythos 4: Flexibilitätsverlust durch Apothekenbeteiligung
Ein weiterer Vorbehalt bezieht sich auf einen vermeintlichen Flexibilitätsverlust durch die Einbindung von Apotheken in den Verblisterungsprozess. Dabei sorgt die Inklusion von Apotheken für mehr und nicht für weniger Flexibilität – aus den folgenden Gründen:
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Fachwissen der Apotheker: Das Fachwissen von Apotheker:innen ermöglicht es ihnen, den Verblisterungsprozess effizient und patientenspezifisch anzupassen, sodass die richtigen Medikamente zur richtigen Zeit bereitgestellt werden können.
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Anpassungsfähigkeit: Apotheken sind es gewohnt, auf individuelle Anforderungen und spezielle Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen. Genau diese Flexibilität kann in den Verblisterungsprozess übertragen werden, um schnelle Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen, wenn sich beispielsweise die Medikamentendosierung eines Patienten ändert.
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Schnelle Reaktion: Da Apotheken in der Regel eng mit Gesundheitseinrichtungen und Ärzten verbunden sind, können sie rasch auf Änderungen in Medikationsplänen oder auf dringende Anfragen reagieren, was den Prozess noch flexibler macht.
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Außerdem erhöht die Zusammenarbeit mit Apotheken die Arzneimittelsicherheit durch das „4-Augen-Prinzip“, bei dem die Apotheke die Medikamente prüft und verifiziert. Dies minimiert potenzielle Fehler und trägt zu einem höheren Qualitätsstandard bei.
Fazit: Verblisterung als zeitgemäße Lösung für Pflegedienstleiste
Die Verblisterung von Medikamenten erweist sich für Pflegedienstleister als moderne und effiziente Lösung. Gängige Mythen und Vorurteile gegenüber Verblisterung erweisen sich im Fakten-Check als unbegründet. Die Praxis ermöglicht nicht nur wesentliche Zeit- und Kostenvorteile, sondern auch eine transparente und sichere Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Beteiligung von Apotheken verbessert die Arzneimittelsicherheit und sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung des Medikationsprozesses. Die Verblisterung stellt somit eine zeitgemäße und vorteilhafte Option dar, die den Anforderungen der modernen Pflegedienstleistung gerecht wird.