Entlastung für pflegende Angehörige: Pflegeleistungen & Unterstützungsangebote

Tim Bogdan

21/06/2023

Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe sein, die oft mit einem hohen Maß an Verantwortung einhergeht. Pflegende Angehörige übernehmen nicht nur eine wichtige Rolle bei der Betreuung und Unterstützung ihrer Angehörigen, sondern tragen auch eine enorme körperliche und emotionale Last. In vielen Fällen können finanzielle und praktische Schwierigkeiten auftreten, die zusätzlich zu den Herausforderungen der Pflege selbst bewältigt werden müssen.

Es gibt jedoch verschiedene für die jeweilige Pflegebedürftigkeit relevante Pflegeleistungen, die pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen. hellomed stellt eine Auswahl der möglichen Unterstützungsangebote vor.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, um ihnen die Pflege ihrer Angehörigen zu erleichtern. Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Außerdem müssen die pflegenden Angehörigen regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche für die Pflege ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder aufwenden und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. 

Das Pflegegeld setzt sich wie folgt zusammen¹:

    • Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
    • Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
    • Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
    • Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Pflegegeld frühzeitig zu stellen, um eine rechtzeitige Bearbeitung und Auszahlung zu gewährleisten. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegenden Angehörigen überwiesen und kann flexibel für unterstützende Maßnahmen und zur Entlastung im Pflegealltag eingesetzt werden.

Ambulante Pflegesachleistungen

Ambulante Pflegesachleistungen umfassen in der Regel professionelle Dienstleistungen, die von qualifizierten Fachkräften erbracht werden. Diese Leistungen können in Form von Betreuungsdiensten oder Einzelpflege angeboten werden. Betreuungsdienste konzentrieren sich in erster Linie auf die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Einzelpflegekräfte hingegen bieten eine individuelle und umfassende Betreuung, die auch medizinische Aspekte umfassen kann.²

Die Höhe der Pflegesachleistungen variiert je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf. Je höher der Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind in der Regel die Leistungen:

    • Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 3: 1.363 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 4: 1.693 Euro pro Monat
    • Pflegegrad 5: 2.095 Euro pro Monat

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen kann ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch genommen werden – auch von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag dabei jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Pflege eingesetzt werden.³

Ambulante Pflegesachleistungen können pflegende Angehörige auf vielfältige Weise entlasten. Indem qualifizierte Fachkräfte die Pflege übernehmen, erhalten Angehörige die Möglichkeit, Auszeiten zu nehmen, eigene Bedürfnisse zu erfüllen oder beruflichen Verpflichtungen nachzugehen. Gleichzeitig sichern sie eine qualitativ hochwertige Versorgung der pflegebedürftigen Personen.

Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Die sogenannte Urlaubs- und Krankheitsvertretung, auch Verhinderungspflege genannt, ermöglicht es pflegenden Angehörigen, temporäre Auszeiten zu nehmen, sei es für den eigenen Urlaub, zur Erholung oder für andere wichtige Verpflichtungen. Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen die pflegenden Angehörigen die pflegebedürftigen Personen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt haben und die Pflegebedürftigen müssen mindestens den Pflegegrad 2 vorweisen. 

Für die Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dies gilt, wenn professionelle Pflegekräfte oder Personen, die nicht im selben Haushalt leben und mit dem Pflegebedürftigen nicht verwandt oder verschwägert sind, die Ersatzpflege übernehmen.

Für nahe Angehörige oder Personen, die im selben Haushalt wohnen, zahlt die Pflegekasse statt der 1.612 Euro nur höchstens den 1,5-fachen Pflegegeldsatz. Das Pflegegeld steigt entsprechend mit zunehmender Pflegestufe. Im Gegensatz zum monatlichen Pflegegeld steht der Betrag für die Verhinderungspflege einmalig für das ganze Jahr zur Verfügung.

Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die Pflegeperson einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, idealerweise mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Verhinderungspflege. Der Antrag sollte Angaben über den Zeitraum, die Art der Verhinderung und die geplante Ersatzpflegeperson enthalten. Nach Genehmigung der Verhinderungspflege kann die Pflegeperson eine Ersatzpflegeperson einstellen oder professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, den Tag oder die Nacht in einer betreuten Umgebung zu verbringen. Die Einrichtungen sind darauf ausgerichtet, individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen anzubieten, die den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entsprechen. Das kann zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Freizeitgestaltung sein.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung erforderlichen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen dagegen grundsätzlich von den Pflegebedürftigen bzw. den pflegenden Angehörigen selbst getragen werden. 

Die maximalen Leistungen sind dabei vom jeweiligen Pflegegrad abhängig:

    • Pflegegrad 2: 689 Euro im Monat  
    • Pflegegrad 3: 1.298 Euro im Monat  
    • Pflegegrad 4: 1.612 Euro im Monat  
    • Pflegegrad 5: 1.995 Euro im Monat

Die Tages- und Nachtpflege kann somit dazu beitragen, die Angehörigen zu entlasten, und ihnen die Möglichkeit geben, neue Kraft zu schöpfen. Darüber hinaus bietet die Tages- und Nachtpflege den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und an Aktivitäten teilzunehmen, die ihre Lebensqualität erhöhen.

Pflegehilfsmittel

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Toilettenstühle, Inkontinenzmaterial, Hilfsmittel zur Körperpflege wie Badewannenlifter oder Duschhocker, aber auch Alltagshilfen wie Greifhilfen oder Hilfsmittel zur Erleichterung der Medikamenteneinnahme.

Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags über die Leistung entscheiden. Ist für die Entscheidung ein ärztliches Gutachten erforderlich, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung zu ermöglichen. Für das beantragte Hilfsmittel darf keine Leistungspflicht der Krankenkasse bestehen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln muss der Pflegebedürftige eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzmaterial oder Desinfektionsmittel werden bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich von der Pflegekasse erstattet. Werden ärztlich verordnete Rollstühle oder Gehhilfen benötigt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Pflegekurse

Die Pflegekassen bieten spezielle Schulungskurse für pflegende Angehörige an. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder Bildungsvereinen werden praktische Anleitungen, Informationen und Unterstützung zu verschiedenen Themen angeboten.

Die kostenlosen Kurse vermitteln pflegenden Angehörigen wertvolles Fachwissen, praktische Anleitungen und psychosoziale Unterstützung. Darüber hinaus bieten sie pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Die Kurse finden sowohl vor Ort als auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt, um eine praxisnahe Anleitung zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Online-Pflegekurse flexibel von zu Hause aus zu absolvieren.

Kombinationsleistungen in der Pflege

Die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege individuell anzupassen und flexibel zu gestalten. Pflegende Angehörige können bei Bedarf einen Teil der Pflege selbst übernehmen und mit dem Pflegegeld ihre Pflegetätigkeit finanziell unterstützen. Gleichzeitig kann die Sachleistung genutzt werden, um professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei anspruchsvolleren Pflegeaufgaben oder zur Entlastung der Angehörigen.

Wer unsicher ist, welche Angebote am besten zu den individuellen Bedürfnissen passen, kann eine kostenlose professionelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Diese steht allen zu, die Pflegeleistungen beantragen wollen oder bereits erhalten, sowie pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden. Die Beratung kann in der Beratungsstelle oder zu Hause stattfinden. Die Suche nach einer Beratungsstelle in der Nähe ist ganz einfach online möglich.

24-Stunden-Pflegehilfe in Anspruch nehmen

Um seine Lieben im gewohnten Umfeld zu belassen und sie trotzdem rund um die Uhr versorgt zu wissen, können 24-Stunden-Kräfte nach Hause geholt werden. Der wahrscheinlich unkomplizierteste Weg ist die Koordination über eine Agentur. Dort kann man alle Anliegen mit den Beratern klären und sich ausführlich über verschiedene Modelle informieren. Ein Beispiel hierfür ist die Agentur Pflegehilfe-Senioren die polnische Pflegekräfte vermittelt.

Sie kümmern sich um den Haushalt, gegebenenfalls die Grundpflege oder auch das Kochen. Somit sind nicht nur pflegende Angehörige entlastet, auch zu betreuende Personen genießen mehr Gesellschaft.

Fazit

Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung und eine entsprechende Entlastung, um ihre wichtige Rolle bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen wahrnehmen zu können. Pflegeleistungen wie Betreuungsdienste, Tages- und Nachtpflege oder Pflegehilfsmittel bieten praktische Hilfe und entlasten Angehörige im Pflegealltag. Darüber hinaus bieten spezielle Pflegekurse wertvolles Fachwissen und emotionale Unterstützung. 

Es ist wichtig, sich frühzeitig über diese Angebote zu informieren und individuell passende Lösungen zu finden, um sowohl die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Angehörigen langfristig zu unterstützen.

Quellen

¹ Bundesministerium für Gesundheit. „Pflegegeld“. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html (Zugriff am 5. Juni 2023)

² Pflege.de. „Pflegekasse & Pflegefinanzierung – Pflegesachleistungen“. Verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegesachleistungen/ (Zugriff am 5. Juni 2023)

³ Bundesministerium für Gesundheit. „Ambulante Pflegesachleistungen“. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegedienst-und-pflegesachleistungen.html (Zugriff am 5. Juni 2023)

Pflege.de. „Verhinderungspflege“. Verfügbar unter: https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/ (Zugriff am 5. Juni 2023)

Bundesministerium für Gesundheit. „Tagespflege und Nachtpflege“. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/tagespflege-und-nachtpflege.html (Zugriff am 5. Juni 2023)

⁶ Verbraucherzentrale. „Pflegehilfsmittel: Wer bekommt sie, wer muss zahlen?”. Verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/pflegehilfsmittel-wer-bekommt-sie-wer-muss-zahlen-62315 (Zugriff am 5. Juni 2023)

⁷ Pflege.de. „Pflegekurse“. Verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegende-angehoerige/pflegewissen/pflegeberatung/pflegekurse/ (Zugriff am 5. Juni 2023)

⁸ Pflege durch Angehörige. „Kombinationspflege: Informationen zu Pflegegraden und Pflegeleistungen“. Verfügbar unter: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/kombinationspflege/ (Zugriff am 5. Juni 2023)

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