Entlastung für pflegende Angehörige: Digitale Gesundheits- und Pflegeangebote

Tim Bogdan

16/06/2023

In Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen¹ pflegebedürftig. Die meisten von ihnen (ca. 80 Prozent) werden zu Hause versorgt – zum Teil von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, überwiegend aber von pflegenden Angehörigen. Um diese zu entlasten und gleichzeitig die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen so weit wie möglich zu stärken, gibt es eine Reihe von digitalen Helfern: Das sind insbesondere Apps für Mobiltelefone oder Tablets,, aber auch browserbasierte Webanwendungen am Computer.

Die verschiedenen modernen Pflege- und Gesundheitsanwendungen² können dazu beitragen, den Pflegealltag für alle Beteiligten auf lange Sicht so angenehm wie möglich zu gestalten.

Was genau sind digitale Pflegeanwendungen?

Digitale Pflegeanwendungen³, auch „DiPA“ genannt, umfassen verschiedene Technologien und Softwarelösungen, die speziell für den Einsatz in der Pflege entwickelt wurden. DiPA gibt es als Smartphone-App, in der sich pflegende Angehörige, Hausärzt:innen und Pflegedienste austauschen können, oder auch in Form von Online-Trainingseinheiten, die den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person verbessern. Die Anwendungen zielen darauf ab, den Pflegeprozess effizienter zu gestalten, die Pflegequalität zu verbessern und die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu erhöhen.

Die elektronische Patientenakte (EPA)

Die elektronische Patientenakte (EPA) ermöglicht es dem Pflegepersonal, wichtige Informationen über Patient:innen zentral zu speichern und einfach abzurufen. Sie enthält medizinische Daten, Pflegepläne, Medikationslisten und andere relevante Informationen. Dies ermöglicht eine bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Pflegekräften sowie eine effektivere und sicherere Pflege.

Pflegedokumentation

Digitale Pflegedokumentationssysteme sind Softwarelösungen, die den Prozess der Pflegedokumentation digitalisieren und vereinfachen. Sie ermöglichen dem Pflegepersonal die strukturierte Erfassung von Pflegeplänen, Pflegeberichten und anderen relevanten Informationen. Durch die Digitalisierung wird der manuelle Aufwand reduziert und die Patient:innenversorgung verbessert.

Überwachungssysteme

Mithilfe von digitalen Monitoring-Systemen wie intelligenten Sensoren und Wearables (also tragbare Geräte wie Smartwatches oder Fitnessarmbänder ) können Vitalparameter, z. B. Blutdruck, Puls oder Blutzucker, kontinuierlich überwacht werden. Die Daten werden drahtlos an die Pflegeanwendung übertragen, wo sie analysiert werden und bei Abweichungen Alarme auslösen können. So können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und der Gesundheitszustand besser überwacht werden.

Kommunikationsplattformen

Digitale Kommunikationsplattformen ermöglichen eine einfachere und effizientere Kommunikation zwischen Pflegekräften, Patienten und Angehörigen sowie den Austausch von Informationen, Pflegeplänen und Pflegeberichten. Sie können beispielsweise Nachrichtenfunktionen, Videoanrufe oder Terminplanungstools enthalten.

Medikationsmanagement

Digitale Medikationsmanagement-Tools sollen den Pflegeprozess und die Kommunikation zwischen Pflegepersonal, Patient:innen und Angehörigen verbessern. Sie bieten Funktionen wie Erinnerungen an Einnahmezeiten, Dosierungsinformationen, Hinweise auf Wechselwirkungen von Medikamenten und die elektronische Erfassung von Medikationsplänen. Diese Tools sollen das Pflegepersonal bei der Verwaltung der Medikamenteneinnahme unterstützen, die Genauigkeit und Einhaltung der Medikation verbessern und potenzielle Fehler oder Missverständnisse reduzieren.

Werden digitale Pflegeanwendungen von Krankenkassen erstattet?

Digitale Pflegeanwendungen gibt es nicht auf Rezept. Damit die Kosten für eine DiPa durch die Krankenkasse übernommen werden, muss die Anwendung die Anforderungen laut Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) erfüllen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden sein. 

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für digitale Pflegeanwendungen in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat⁴, wenn die DiPa nachweislich zur Verbesserung des individuellen Pflegebedarfs beiträgt. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse über die genauen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls behandelnde Ärzt:innen um Unterstützung zu bitten.

Was genau sind digitale Gesundheitsanwendungen?

Digitale Gesundheitsanwendungen, auch kurz „DiGA“ genannt, haben einen etwas breiteren Ansatz als DiPA und zielen auf die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen im Allgemeinen ab. Sie können dabei sowohl präventiven als auch therapeutischen Zwecken dienen und decken verschiedene Aspekte des Gesundheitswesens ab.

Auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Anwendung dienen DiGA dazu, den Zugang zu medizinischen Informationen zu erleichtern und die eigenverantwortliche Patient:innenversorgung zu fördern. 

Einige Beispiele für solche digitalen Gesundheitsanwendungen und ihre Funktionen sind:

  • Gesundheitsmonitoring: Apps und Wearables wie Fitness-Tracker können verschiedene allgemeine Parameter zur körperlichen Aktivität und Gesundheit – wie Schritte, Herzfrequenz, Schlafqualität und Kalorienverbrauch – sammeln und den Nutzer:innen zur persönlichen Überwachung zur Verfügung stellen.

     

  • Symptom-Checker: Diese Apps ermöglichen es den Nutzer:innen, ihre Symptome einzugeben und Informationen über mögliche Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten.

     

  • Telemedizin: Diese Plattformen ermöglichen es Patient:innen, medizinische Beratungen online über Videoanrufe mit Ärzt:innen durchzuführen. Dabei können sie ihre Symptome mit einem Arzt oder einer Ärztin besprechen und bei Bedarf Rezepte erhalten.

     

  • Digitale Therapieprogramme: Diese Programme bieten digitale Interventionen zur Behandlung psychischer Erkrankungen wie Angststörungen oder Depressionen. Apps bieten beispielsweise geführte Meditationen, Atemübungen und Schlafgeschichten an, um Stress abzubauen und das Wohlbefinden zu fördern.

     

  • Medikationsmanagement: Digitale Gesundheitsanwendungen in Form von Medikationsmanagement-Apps richten sich an Personen, die ihre Medikation selbstständig verwalten müssen. Sie bieten Funktionen wie Erinnerungen an Einnahmezeitpunkte, Dosierungsinformationen und Wechselwirkungen von Medikamenten. Diese Anwendungen sollen die Medikamenteneinnahme optimieren, die Therapietreue fördern und eine sichere und effektive Medikamenteneinnahme unterstützen.

Werden digitale Gesundheitsanwendungen von Krankenkassen erstattet?

Seit Oktober 2020 besteht die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen erstatten. 

Damit eine DiGA erstattungsfähig ist, muss sie den Anforderungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) entsprechen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Diese Zulassung erfolgt nach einer umfassenden Prüfung und muss folgende medizinische Nutzen nachweisen:

  • Die digitale Gesundheitsanwendung trägt durch die Bereitstellung von Informationen, Schulungsmaterialien und Symptomüberwachungsfunktionen zu einem besseren Verständnis einer Krankheit und/oder zu ihrer Früherkennung bei. 

  • Darüber hinaus unterstützt die digitale Gesundheitsanwendung aktiv die Behandlung mit dem Ziel, den Behandlungserfolg zu verbessern. Sie kann Funktionen wie Medikationsmanagement, Erinnerungen an ärztliche Beratungstermine und Therapien sowie persönliches Coaching anbieten.
     
  • Neben der Unterstützung bei der Behandlung hat die digitale Gesundheitsanwendung auch das Ziel, die Krankheit zu lindern und kontinuierlich zu überwachen, z. B. durch die Integration von Monitoringfunktionen.

Eine zertifizierte DiGA kann durch den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin oder auch durch Psychotherapeut:innen als „App auf Rezept“ verschrieben werden. Das Rezept kann bei der zuständigen Krankenkasse per Post oder elektronisch eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Rezepts sendet die Krankenkasse den Patient:innen einen Freischaltcode für die entsprechende DiGA, wodurch sie diese kostenfrei nutzen können. 

Außerdem können Versicherte direkt bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung einer DiGA stellen, wenn bereits ein entsprechendes Krankheitsbild vorliegt.

Entlastung für pflegende Angehörige – dank hellomed

Für eine sichere und sorgenfreie Medikamenteneinnahme können Sie sich auf hellomed verlassen. Wir sortieren die Tabletten nach Tag und Einnahmezeitpunkt vor und erleichtern es Pflegebedürftigen, immer das richtige Medikament zur richtigen Zeit einzunehmen und sich bewusst mit ihrer Medikation auseinanderzusetzen. Dank Wechselwirkungschecks und kontinuierlicher Optimierung des Medikationsplans durch unsere approbierten hellomed-Apotheker:innen können pflegende Angehörige ihre Lieben stets gut versorgt wissen.

In Kombination mit einer intuitiven Medikationsmanagement-App nach Wahl bietet der Blisterservice von hellomed eine enorme Entlastung für pflegende Angehörige und mehr Zeit und Energie für andere Pflegeaufgaben – und für sich selbst.

Quellen

¹ Destatis – Statistisches Bundesamt. “Demografischer Wandel und Pflege”. Dezember 2019. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html (Zugriff am 23. Mai 2023).
² Pflege.de. “Digitale Pflege- und Gesundheits-Apps: Überblick und Informationen”. Verfügbar unter: https://www.pflege.de/hilfsmittel/digitale-pflege-gesundheits-apps/ (Zugriff am 23. Mai 2023).
³ Bundesministerium für Gesundheit. “Digitale Pflegeanwendungen – Informationen des Bundesgesundheitsministeriums”. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/digitale-pflegeanwendungen.html (Zugriff am 23. Mai 2023).
⁴ Bundesministerium für Gesundheit. “Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)”. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/dvpmg.html (Zugriff am 23. Mai 2023).
⁵ Bundesministerium für Gesundheit. “Digitale Gesundheitsanwendungen – Informationen des Bundesgesundheitsministeriums”. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/digitale-gesundheitsanwendungen.html (Zugriff am 23. Mai 2023).
⁶ Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). “Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Informationsseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte”. Verfügbar unter: https://diga.bfarm.de/de (Zugriff am 23. Mai 2023).

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